Honorarliste Ingenieurleistungen
Honorare für Bauingenieure
sind an Preisverordnungen gebunden. Theoretisch
gibt es hier also keinen Unterschied zu anderen
Ingenieurbüros. Aber die Effektivität
unseres Büros soll auch dem Kunden von
Nutzen sein.
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Im Interesse des Auftraggebers
Sie als Auftraggeber möchten selbstverständlich wettbewerbsgerecht Ihr Bauvorhaben möglichst kostengünstig gestalten.
Das Honorar unserer Dienstleistungen ist in der Summierung der Gesamtkosten sicher ein nennenswerter Bestandteil. Unser Honorar steht also in Konkurrenz, vermutlich auch zu Billiganbietern.
Wir empfehlen dringend, unserem seriösen Angebot dennoch den Vorzug zu geben. Wir sehen uns aufgrund des angemessenen Honorars in der Lage, mit großer Sorgfalt zu planen. Daraus ergeben sich höchste Einsparpotentiale für das Bauvorhaben insgesamt, die erfahrungsgemäß immer die Honorardifferenz zwischen uns und der billigen Konkurrenz übersteigen.
Dadurch sparen Sie als Auftraggeber – unter dem Strich!
Honorare Personal
Teska+Weghoff verrechnet die folgenden Zeithonorare auf
der Grundlage der HOAI* §6 (netto, ohne MwSt.):
- 35,00 bis 85,00 € für Auftragnehmer / Ingenieure
- 35,00 bis 60,00 € für Technische Mitarbeiter
- 25,00 € für studentische Mitarbeiter/Helfer
Die Stundensätze variieren je nach Schwierigkeitsgrad
der beauftragten Aufgabenstellungen und setzen sich aus
Gehältern, Gehaltsnebenkosten und den Gemeinkosten
zusammen.
Zu den Gemeinkosten (ca. 45% der Stundensätze) zählen
unter anderem:
- Personalkosten für technische und kaufmännische
Geschäftsleitung,
- Sekretariat,
- Verwaltung,
- Weiterbildung,
- nicht verrechenbare Arbeitsleistungen (z.B. kostenfreie
Angebote und Abrechnungen, Akquisition)
- Kosten für Räumlichkeiten des Ingenieurbüros
- sämtliche interne und externe Telekommunikations-,
Vervielfältigungs-, Literaturbeschaffungs- und Recherchekosten
- Wartung von Büro und Fahrzeugen
- allgemeine Hard- und Software-Kosten (Anschaffung, interne
und externe Wartung)
- Fahrtkosten im Berliner Raum
- Finanzierungs- und Kontoführungskosten, Steuerberater,
Lohnbuchhaltung
- Wagnis und Gewinn
Es werden keine Zuschläge für Überstunden,
Nachtarbeit und Arbeit an Sonn- oder Feiertagen erhoben.
Fahrtzeiten infolge von Dienst- oder Geschäftsreisen,
werden außerhalb der normalen täglichen Arbeitszeit
von acht Stunden, nur mit dem halben Stundensatz verrechnet.
Alle vorgenannten Preise verstehen sich zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer mit dem zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung gültigen Satz, z.Zt. 19%.
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Reisekosten
Kosten für Fremdleistungen - Hotel, Zug, Flugzeug,
Nahverkehr etc. - werden nach Beleg verrechnet.
Tagegelder werden nach den steuerlich zulässigen Sätzen
bzw. bei diese Sätze überschreitenden Übernachtungskosten
nach Beleg verrechnet.
PKW-km-Geld wird nur für Fahrten außerhalb des
Berliner Raumes in Rechnung gestellt. Für PKW-Fahrten
wird netto ein km-Satz von 0,36 € verrechnet.
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Honorarangebote
Teska+Weghoff ermittelt auf der Grundlage der HOAI* nach
Leistungsbild und Schwierigkeitsgrad ein Honorar. Die Angleichung
unserer Honorare an Ihr Objekt erfolgt nach Sichtung Ihrer
Planungsunterlagen und Darlegung Ihrer Vorstellungen.
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*HOAI: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Fünfte Verordnung zur Änderung der HOAI vom 01.01.1996
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